Fachverband Holzpflaster e.V. | Rethelstraße 28 Hof | D-40237 Düsseldorf

Gütebedingungen RE und WE

 

Gütebedingungen RE

Die Holzpflaster-Klötze sind aus gesundem, mehrstieligem, (kerngetrennt), vier­seitig gehobeltem, technisch (künstlich) getrocknetem, scharfkantigem Schnittholz (Bohlen oder Kantholz) herzustellen. Gesunde, festverwachsene Äste, unbedeutende Trockenrisse sowie Farbunterschiede, die den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, sind zulässig. Bei Klötzen aus Eiche sind gesunder Splint in geringem Umfang, bei Klötzen aus Kiefer leichte Bläue zulässig. Geringer Umfang des gesunden Splints bei Eichenklötzen und leichte Bläue bei Kiefernklötzen bedeuten beim Einzelklotz maximal 5% und bei der Gesamtfläche maximal 3%. Der rustikale Gesamteindruck von Holzpflaster - RE soll nicht durch andere optisch wahrnehmbare Effekte z.B. plakatartige Flächen mit wesentlich anderem Farbton beeinträchtigt werden.

 

Gütebedingungen WE

Die Klötze sind aus gesundem, scharfkantigem Schnittholz herzustellen. Klötze ab 100 mm müssen nur an den Längsseiten gehobelt sein. Farbunterschiede, gesunder Splint und Bläue bei Kiefer sind grundsätzlich zulässig. Klötze ab 40 mm Höhe sind aus einstieligem Holz bis 10 % der Gesamtmenge zulässig.

Feuchtegehalt

Der mittlere Feuchtegehalt der Klötze (bei Anlieferung) ist nach dem zu erwartenden Raumklima der örtlichen Verhältnisse festzulegen. Er liegt bei Holzpflaster – RE zwischen 8 und 12 und bei Holzpflaster – WE zwischen 8 und 13 %. Dabei darf der mittlere Feuchtegehalt einzelner Klötze von der Festlegung um ± 2 % Holzfeuchte abweichen.
Sind keine außergewöhnlichen Raumklimaverhältnisse zu erwarten, haben sich in der Praxis für die jeweiligen Anwendungsbereiche, folgende Holzfeuchtewerte als geeignet erwiesen:

Holzpflaster RE = 9 % - 10% (± 2%)
Holzpflaster WE = 11 % - 12% (± 2%)

Bei hiervon abweichend zu erwartenden raumklimatischen Bedingungen muss dies im Leistungsverzeichnis besonders aufgeführt, bzw. vom Auftraggeber dem Auftragnehmer der Holzpflasterarbeiten vorab mitgeteilt und die erforderliche Holzfeuchte vorgegeben werden. Sofern die Verlegung des Holzpflasters auf einen nicht wärmegedämmten Unterboden erfolgen soll, muss dies ebenfalls dem Auftragnehmer zur Kenntnis gebracht werden.
Der Feuchtegehalt gilt bei Anlieferung und Verlegung. Die Bestimmung des Feuchtegehaltes erfolgt mit geeigneten elektrischen Feuchtigkeitsmessgeräten. Im Zweifelsfall ist die Darrmethode nach DIN 52183 maßgebend.

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